Vollmacht für Kfz-Zulassungsangelegenheiten
Mit dieser Vollmacht können wir im Namen des Fahrzeughalters bei der Zulassungsbehörde auftreten, Unterlagen einreichen, Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichen entgegennehmen sowie weitere Schritte im Zusammenhang mit der Zulassung vornehmen.
- • Ausgefüllt und unterschrieben mit den Originalunterlagen einreichen
- • Gilt für Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung
- • Ersetzt keine behördlichen Antragsformulare