Auto online abmelden – wie funktioniert das?
Was hinter der internetbasierten Außerbetriebsetzung steckt und wann sie für ein Fahrzeug in Frage kommt.
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Die Abmeldung eines Fahrzeugs heißt im Behördendeutsch Außerbetriebsetzung. Zuständig ist die Zulassungsbehörde – für Halter mit Wohnsitz oder Firmensitz in Wiesbaden also die Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt in der Stielstraße 3. Mit der Außerbetriebsetzung endet die Versicherungspflicht für das Fahrzeug, und die Kraftfahrzeugsteuer wird zum Abmeldedatum beendet.
Wenn wir die Abmeldung übernehmen: Sie beauftragen den Vorgang online, wir prüfen die Unterlagen, erledigen die Außerbetriebsetzung bei der zuständigen Behörde und geben Ihnen die Bestätigung zurück. Die Abholung der Papiere und Kennzeichen ist als Zusatzleistung buchbar.
Gebühren und Anforderungen richten sich nach dem Einzelfall und dem jeweiligen Zulassungsbezirk. Angaben zur Terminvergabe geben den Stand unserer Recherche wieder.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen auf Grundlage öffentlich zugänglicher Behördeninformationen und der geltenden Vorschriften (FZV, StVZO, GebOSt) wieder und ist keine Rechtsberatung. Anforderungen und Gebühren können sich je nach Einzelfall und Zulassungsbezirk unterscheiden.
Quellen und Stand: Merkblatt der Kfz-Zulassungsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises (Stand 08.07.2026), KFZ-Online-Portal des Rheingau-Taunus-Kreises und die Informationsbroschüre des Bundesministeriums zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz, Stand 08/2023). Abgerufen am 03.09.2026. Maßgeblich bleibt die Auskunft der zuständigen Behörde.
Fahrzeug-Abmeldung über unseren Zulassungsdienst: 47,90 € inkl. MwSt. und Behördengebühren der Zulassungsstelle.
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