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Auto online abmelden – wie funktioniert i-Kfz?

Lesezeit 4 Min.

Unter dem Projektnamen i-Kfz hat der Bund die Fahrzeugzulassung stufenweise digitalisiert. Seit dem Inkrafttreten der vierten Stufe am 1. September 2023 können An-, Ab- und Ummeldungen grundsätzlich vollständig online abgewickelt werden – auch von juristischen Personen wie Autohäusern oder Flottenbetreibern. Die Portale werden von den Ländern und den kommunalen Zulassungsbehörden bereitgestellt, im Rheingau-Taunus-Kreis über das KFZ-Online-Portal des Kreises.

Voraussetzungen für die Online-Abmeldung

  • Ein Identitätsnachweis mit Online-Ausweisfunktion: Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter eID, dazu PIN und Kartenlesegerät bzw. Smartphone-App.
  • Die verdeckten Sicherheitscodes auf den Kennzeichenplaketten (Stempelplaketten) – sie werden zum Freilegen aufgerieben.
  • Der Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Ein Zahlungsmittel für die Gebühr (in der Regel Giropay/Kreditkarte).

Wann das Online-Verfahren nicht funktioniert

  • Das Fahrzeug wurde vor 2015 zugelassen und die Papiere bzw. Plaketten enthalten keine Sicherheitscodes.
  • Sicherheitscodes sind unlesbar, beschädigt oder wurden bereits freigelegt.
  • Kennzeichen oder Papiere sind verloren gegangen oder gestohlen.
  • Es liegen abweichende Halterdaten, Sonderkennzeichen oder betriebliche Sonderfälle vor.

In diesen Fällen bleibt der Weg über die Zulassungsbehörde – entweder persönlich oder über einen Zulassungsdienst, der den Vorgang mit den Originalunterlagen für Sie erledigt.

Wichtig: Eine Außerbetriebsetzung ist keine Abmeldung der Versicherung im Nebenschluss. Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung, damit der Vertrag ruhend gestellt oder beendet wird.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen auf Grundlage öffentlich zugänglicher Behördeninformationen und der geltenden Vorschriften (FZV, StVZO, GebOSt) wieder und ist keine Rechtsberatung. Anforderungen und Gebühren können sich je nach Einzelfall und Zulassungsbezirk unterscheiden.

Quellen und Stand: Merkblatt der Kfz-Zulassungsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises (Stand 08.07.2026), KFZ-Online-Portal des Rheingau-Taunus-Kreises und die Informationsbroschüre des Bundesministeriums zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz, Stand 08/2023). Abgerufen am 03.09.2026. Maßgeblich bleibt die Auskunft der zuständigen Behörde.

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