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Zulassungsstelle Rheingau-Taunus-Kreis: Standorte, Zeiten und Termin

Lesezeit 4 Min.

Für Halter mit Wohnsitz oder Firmensitz in Niedernhausen, Idstein, Taunusstein, Hohenstein, Aarbergen oder einer anderen Gemeinde des Rheingau-Taunus-Kreises ist nicht Wiesbaden zuständig, sondern die Zulassungsbehörde der Kreisverwaltung. Sie ist an drei Standorten erreichbar: Bad Schwalbach, Idstein und Rüdesheim am Rhein. Das Unterscheidungszeichen des Bezirks ist RÜD, historische Kennzeichen wie SWA und RÜD sind zusätzlich möglich.

Standorte und Kontakt

  • Bad Schwalbach: Kreisverwaltung, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, Telefon 06124 510-348
  • Idstein: Telefon 06126 2270-9254
  • Rüdesheim am Rhein: Telefon 06722 407-9112
  • E-Mail für alle Standorte: zulassung@rheingau-taunus.de

Öffnungszeiten für Privatkunden

  • Bad Schwalbach: ohne Termin Montag und Mittwoch 7:30–11:30 Uhr, mit Termin Dienstag, Donnerstag und Freitag.
  • Idstein: ohne Termin Montag und Dienstag 7:30–11:30 Uhr, mit Termin Mittwoch, Donnerstag und Freitag.
  • Rüdesheim am Rhein: ohne Termin Dienstag und Donnerstag 7:30–11:30 Uhr, mit Termin Montag, Mittwoch und Freitag.

Der Annahmeschluss liegt laut Kreisverwaltung jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. An Tagen mit Terminpflicht ist ein Erscheinen ohne Termin nicht möglich.

Termin bekommen – auch wenn der Kalender voll ist

Termine werden über das Online-Terminportal des Kreises vergeben. Der Kreis weist darauf hin, dass täglich neue freie Termine eingestellt werden – regelmäßiges Nachschauen lohnt sich also. Zusätzlich sind viele Vorgänge rund um die Kfz-Zulassung als digitaler Antrag von zu Hause aus möglich.

Wege ohne eigenen Behördengang

  • Digitale Anträge des Kreises und die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) – zum Beispiel für die Außerbetriebsetzung.
  • Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Eine bevollmächtigte Person oder ein Zulassungsdienst erledigt den Vorgang mit Ihren Originalunterlagen.

Wir sind in Niedernhausen ansässig und übernehmen Vorgänge sowohl im Rheingau-Taunus-Kreis als auch in Wiesbaden: Sie beauftragen online, wir prüfen die Unterlagen und stellen den Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde.

Öffnungszeiten, Telefonnummern und Terminregeln können sich ändern und geben den Stand unserer Recherche wieder. Bitte prüfen Sie kurzfristige Hinweise vor einem Besuch auf der Seite des Rheingau-Taunus-Kreises.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen auf Grundlage öffentlich zugänglicher Behördeninformationen und der geltenden Vorschriften (FZV, StVZO, GebOSt) wieder und ist keine Rechtsberatung. Anforderungen und Gebühren können sich je nach Einzelfall und Zulassungsbezirk unterscheiden.

Quellen und Stand: Merkblatt der Kfz-Zulassungsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises (Stand 08.07.2026), KFZ-Online-Portal des Rheingau-Taunus-Kreises und die Informationsbroschüre des Bundesministeriums zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz, Stand 08/2023). Abgerufen am 03.09.2026. Maßgeblich bleibt die Auskunft der zuständigen Behörde.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.

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