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Welche Vollmacht benötige ich für die Zulassung?

Lesezeit 3 Min.

Eine Vollmacht ist kein amtliches Formular, sondern eine einfache schriftliche Erklärung des Halters. Sie ist an keine besondere Form gebunden, muss aber eindeutig erkennen lassen, wer wen zu welchem Vorgang bevollmächtigt. Zulassungsbehörden verlangen sie im Original.

Diese Angaben sollte die Vollmacht enthalten

  • Vollständiger Name und Anschrift des Halters (bei Firmen: Firmenname und Anschrift).
  • Name der bevollmächtigten Person oder des beauftragten Unternehmens.
  • Beschreibung des Vorgangs: z. B. Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung oder Außerbetriebsetzung.
  • Fahrzeugdaten zur Zuordnung: Fahrzeug-Identifizierungsnummer und – falls vorhanden – Kennzeichen.
  • Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift des Halters.

Besonderheiten

  • Firmenfahrzeuge: Die Vollmacht muss von einer vertretungsberechtigten Person stammen; die Behörde kann einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung verlangen.
  • Minderjährige Halter: Zusätzlich ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
  • Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer ersetzt keine Vollmacht und umgekehrt – beide Dokumente werden getrennt unterschrieben.

Häufigster Grund für Verzögerungen: eine fehlende Unterschrift oder eine Vollmacht ohne Datum. Wir prüfen Ihre Unterlagen vor dem Behördengang und melden uns, wenn etwas fehlt.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen auf Grundlage öffentlich zugänglicher Behördeninformationen und der geltenden Vorschriften (FZV, StVZO, GebOSt) wieder und ist keine Rechtsberatung. Anforderungen und Gebühren können sich je nach Einzelfall und Zulassungsbezirk unterscheiden.

Quellen und Stand: Merkblatt der Kfz-Zulassungsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises (Stand 08.07.2026), KFZ-Online-Portal des Rheingau-Taunus-Kreises und die Informationsbroschüre des Bundesministeriums zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz, Stand 08/2023). Abgerufen am 03.09.2026. Maßgeblich bleibt die Auskunft der zuständigen Behörde.

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