Zum Inhalt springen

Was brauche ich bei einer Ummeldung?

Lesezeit 4 Min.

Der Begriff „Ummeldung“ umfasst zwei unterschiedliche Fälle: die Adressänderung des bisherigen Halters nach einem Umzug und die Umschreibung auf einen neuen Halter nach einem Fahrzeugkauf. Die Unterlagen unterscheiden sich.

Umzug – Adressänderung

  • Identitätsnachweis mit der neuen Adresse (aktualisierter Personalausweis oder Meldebescheinigung).
  • Zulassungsbescheinigung Teil I; die Zulassungsbescheinigung Teil II wird benötigt, wenn Anschrift bzw. Kennzeichen geändert werden.
  • Bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk: SEPA-Mandat und ggf. eVB-Nummer; Kennzeichen können mitgenommen werden.

Ändert sich nur die Anschrift innerhalb desselben Zulassungsbezirks, bleibt das Kennzeichen unverändert; die Papiere werden fortgeschrieben.

Halterwechsel nach Fahrzeugkauf

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vom Verkäufer.
  • Nachweis der Hauptuntersuchung.
  • eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters und SEPA-Mandat.
  • Kaufvertrag oder Kaufnachweis – hilfreich für die Zuordnung, nicht in jedem Bezirk verlangt.

Zeitpunkt

Für die Umschreibung besteht keine bundesweit einheitliche Tagesfrist, die Zulassungsbehörden erwarten sie aber unverzüglich. Praktisch ist Eile im eigenen Interesse: Bis zur Umschreibung bleibt der Verkäufer als Halter eingetragen und haftet für Kfz-Steuer und Ordnungswidrigkeiten. Verkäufer sollten den Verkauf zusätzlich der Zulassungsbehörde und der Versicherung anzeigen (Veräußerungsanzeige nach § 15 FZV).

Adressänderungen im Personalausweis erledigt das Bürgerbüro, nicht die Zulassungsbehörde. Melden Sie sich zuerst dort um – danach kann das Fahrzeug umgeschrieben werden.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen auf Grundlage öffentlich zugänglicher Behördeninformationen und der geltenden Vorschriften (FZV, StVZO, GebOSt) wieder und ist keine Rechtsberatung. Anforderungen und Gebühren können sich je nach Einzelfall und Zulassungsbezirk unterscheiden.

Quellen und Stand: Merkblatt der Kfz-Zulassungsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises (Stand 08.07.2026), KFZ-Online-Portal des Rheingau-Taunus-Kreises und die Informationsbroschüre des Bundesministeriums zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz, Stand 08/2023). Abgerufen am 03.09.2026. Maßgeblich bleibt die Auskunft der zuständigen Behörde.

Passende Beiträge

Zulassung abgeben und Zeit zurückgewinnen

Schildern Sie kurz Ihren Vorgang – wir melden uns mit dem weiteren Ablauf und den benötigten Unterlagen.